1. Der Lieferant gewährleistet den Jagdschein gegen Vergütung der tatsächlich anfallenden Kosten.

  2. Die Grundgebühr für den Wildabschuss wird vom Punktewert der Trophäe des erjagten Wildes errechnet.

  3. Bei der Schalenwildjagd wird jedem Jagdgast eine Organisationsgebühr in der Höhe von 51,- EUR berechnet. Bei Gemeinschaftsjagden auf Schwarz- oder Rotwild ist die Gebühr in der Organisationsgebühr für die Drückjagd inbegriffen.

  4. Die Gebühr für den Jagdbegleiter wird für den Tag, an welchem es zum Abschuss, zum Anschweissen oder zum Fehlschuss kam, berechnet. Auch dann, wenn der Gast das Schiessen ablehnte.

  5. Die Gebühr für die Präparation enthält die Kosten für das einfache Auskochen und Ausbleichen der Trophäe.

  6. Beim Abschuss oder Anschweissen von nicht zum Abschuss freigegebenem Wild, wird ein Zuschlag von 100% auf die Grundgebühr berechnet.

  7. Der Lieferant reserviert für die Jagdgäste (eventuell auch für begleitende Personen) die Unterkunft in Jagdhütten, Hotels oder in Privatzimmern in der Nähe des Jagdreviers. Der Preis richtet sich nach der Kategorie der Unterkunft.

  8. Die Preise weiterer, in der Preisliste nicht genannter Dienstleistungen werden vor der Jagd vereinbart. Ebenfalls auch Abschussgebühren für Wildarten welche in der Preisliste nicht angeführt sind.

  9. Der Kostenersatz der Jagd muss vor der Abreise des Jagdgastes aus der Tschechischen Republik durchgeführt werden.

  10. Jagdversicherung für 5 Tage pro Jäger beträgt 25,- Euro


Velky Ratmirov c.p. 62, 377 01 Jindřichův Hradec

JAGDHAUS
Klenovská hájovna

Tel.: +43 664 3414904
Tel. Pension: +420 384 364382
Fax: +420 384 364386
E-Mail: office@jagdhaus.at
www.jagdhaus.at

 

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