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Der Lieferant gewährleistet den Jagdschein
gegen Vergütung der tatsächlich anfallenden Kosten.
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Die Grundgebühr für den Wildabschuss
wird vom Punktewert der Trophäe des erjagten Wildes errechnet.
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Bei der Schalenwildjagd wird jedem Jagdgast
eine Organisationsgebühr in der Höhe von 51,- EUR
berechnet. Bei Gemeinschaftsjagden auf Schwarz- oder Rotwild
ist die Gebühr in der Organisationsgebühr für
die Drückjagd inbegriffen.
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Die Gebühr für den Jagdbegleiter
wird für den Tag, an welchem es zum Abschuss, zum Anschweissen
oder zum Fehlschuss kam, berechnet. Auch dann, wenn der Gast
das Schiessen ablehnte.
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Die Gebühr für die Präparation
enthält die Kosten für das einfache Auskochen und
Ausbleichen der Trophäe.
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Beim Abschuss oder Anschweissen von nicht zum
Abschuss freigegebenem Wild, wird ein Zuschlag von 100% auf
die Grundgebühr berechnet.
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Der Lieferant reserviert für die Jagdgäste
(eventuell auch für begleitende Personen) die Unterkunft
in Jagdhütten, Hotels oder in Privatzimmern in der Nähe
des Jagdreviers. Der Preis richtet sich nach der Kategorie der
Unterkunft.
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Die Preise weiterer, in der Preisliste nicht
genannter Dienstleistungen werden vor der Jagd vereinbart. Ebenfalls
auch Abschussgebühren für Wildarten welche in der
Preisliste nicht angeführt sind.
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Der Kostenersatz der Jagd muss vor der Abreise
des Jagdgastes aus der Tschechischen Republik durchgeführt
werden.
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Jagdversicherung für 5 Tage pro Jäger
beträgt 25,- Euro